OFD Cottbus - Verfügung vom 20.04.1995
S 2240

OFD Cottbus - Verfügung vom 20.04.1995 (S 2240) - DRsp Nr. 2008/84401

OFD Cottbus, Verfügung vom 20.04.1995 - Aktenzeichen S 2240

DRsp Nr. 2008/84401

§ 15 EStG Anforderungen an die sachliche Verflechtung von Besitz- und Betriebsunternehmen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

An der in Tz. 3 geäußerten Auffassung, Lagergebäude seien grundsätzlich nicht als wesentliche Betriebsgrundlage zu behandeln, hält die OFD nicht mehr fest. Die OFD bittet daher, in der Bezugsvfg. die Worte „und Lager …” zu streichen.

Klarstellend weist die OFD darauf hin, daß im Ausnahmefall, insbesondere bei Vorliegen der in Tz. 1 der Bezugsvfg. genannten Ausnahmen, Lagergebäude für die Betriebsgesellschaft von nur untergeordneter Bedeutung sein können.