OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 12.03.2010
S 7119 A - 008 - St 110

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 12.03.2010 (S 7119 A - 008 - St 110) - DRsp Nr. 2010/80232

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 12.03.2010 - Aktenzeichen S 7119 A - 008 - St 110

DRsp Nr. 2010/80232

Umsatzsteuerliche Behandlung des Epal-Paletten-Tauschsystems und des Epal-Reparatur-Tauschprogramms für Europoolpaletten

1. Allgemeines

Im Logistik-, Transport- und Lagerungsgewerbe haben Europoolpaletten (auch als Europalette, Euroflachpalette oder Flachpalette bezeichnet) weite Verbreitung gefunden. Hierbei handelt es sich um mehrwegfähige Transportpaletten nach der Norm DIN EN 13698 Teil 1 mit den Maßen 1200 × 800 × 144 mm (Länge × Breite × Höhe). Diese werden von lizenzierten Betrieben (vgl. Tz. 4.) nach vorgegebenen Kriterien hergestellt und haben einen Neuwert von bis zu 25 €.

2. Epal-Paletten-Tauschsystem

Die European Pallet Association (Epal) hat mit dem Europäischen Paletten-Pool ein Tauschsystem entwickelt, bei dem Versender/Verlader die von ihnen beladenen Europaletten dem Empfänger überlassen und von diesem andere Paletten gleicher Art und Güte zurückerhalten, ohne dass eine Abrechnung oder buchmäßige Erfassung erfolgt. Der Tausch vollzieht sich dabei entweder Palette für Palette (sog. „Kölner Palettentausch”) oder über auszugleichende Palettenkonten, die gesondert geführt werden (sog. „Bonner Palettentausch”). Für einen Tausch kommen nur eindeutig als Europalette gekennzeichnete Paletten in Betracht, wobei folgende Qualitäten unterschieden werden:

  • neue Europaletten,