OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 12.08.2010
S 7330 A - 13 - St 111

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 12.08.2010 (S 7330 A - 13 - St 111) - DRsp Nr. 2010/80552

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 12.08.2010 - Aktenzeichen S 7330 A - 13 - St 111

DRsp Nr. 2010/80552

Zeitpunkt der Umsatzsteuer- und Vorsteuerberichtigung bei Änderung der Bemessungsgrundlage; Verbrauchsabrechnungen von Versorgungsunternehmen

Nach dem Ergebnis der Erörterung der Referatsleiter des Bundes und der Länder sind die Grundsätze der BFH-Rechtsprechung im Urteil vom 18.09.2008 - V R 56/06, BStBl. 2009 II Seite 250, auch auf die Abrechnungen der verschiedenen Versorgungsunternehmen anzuwenden. Danach ist von den Beteiligten die jeweilige Umsatzsteuer- und Vorsteuerberichtigung nach § 17 UStG in dem Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem die Rückzahlung erfolgt ist.