OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 23.01.2024
S 2334 A - 12 - St 212

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 23.01.2024 (S 2334 A - 12 - St 212) - DRsp Nr. 2024/80072

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 23.01.2024 - Aktenzeichen S 2334 A - 12 - St 212

DRsp Nr. 2024/80072

Bewertung der Gemeinschaftsunterkunft bei Angehörigen der Bundespolizei, der Bundeswehr und der Polizei der Länder

Die unentgeltliche Gestellung einer Unterkunft einschließlich Heizung und Beleuchtung ist für Angehörige der Bundespolizei, der Bundeswehr und der Polizei des Landes lohnsteuerlich mit den in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Monatsbeträgen zu bewerten.

Für kürzere Zeiträume als einen Monat ist für jeden Tag ein Dreißigstel des Monatsbetrags zugrunde zu legen. Bei entgeltlicher Gestellung einer Unterkunft ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem in der Tabelle enthaltenen Wert und dem tatsächlichen Entgelt zu versteuern.

Die unentgeltliche oder verbilligte Gestellung einer Unterkunft einschließlich Heizung und Beleuchtung ist lohnsteuerlich nicht zu erfassen, soweit entsprechende Aufwendungen des Bediensteten nach R 9.11 LStR als Werbungskosten abzugsfähig wären.

Die Werte sind entsprechend Sozialversicherungsentgeltverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der Länder ermittelt worden. Das Bundesministerium der Verteidigung, das Bundesministerium des Innern sowie das Hessische Ministerium des Innern und für Sport wurden entsprechend unterrichtet.

Anlage1_Stand_2024

DateiTitel: EStG -8-51_Anlage1_Stand_2024 Medium: elek_medien Format: pdfPDF