OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 09.01.2024 (S 3101 A - 001 - St 71)
Nach R B 9.4 Satz 5 ErbStR ist es bei der Ermittlung des gemeinen Werts von Erfindungen oder Urheberrechten nicht zu beanstanden, wenn auf den Zinssatz abgestellt wird, den die Deutsche Bundesbank anhand der [...]