Allgemeines
Die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung hängt davon ab, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer die Geschäfte der GmbH selbstständig oder als Arbeitnehmer führt. In der Regel wird er Arbeitnehmer sein (Urteil des Finanzgerichtes Köln vom 30. April 2003, EFG 2004 S.
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