OFD Münster - Verfügung vom 30.09.2009
Kurzinfo Int. St 5/2009

OFD Münster - Verfügung vom 30.09.2009 (Kurzinfo Int. St 5/2009) - DRsp Nr. 2009/80589

OFD Münster, Verfügung vom 30.09.2009 - Aktenzeichen Kurzinfo Int. St 5/2009

DRsp Nr. 2009/80589

Neuverhandlung eines Doppelbesteuerungsabkommens mit den Vereinigten Arabischen Emiraten; Anwendung des Auslandstätigkeitserlasses ab dem VZ 2009

Nach dem am 02.08.2007 in Kraft getretenen Protokoll vom 04.07.2006 zur Verlängerung des Abkommens vom 09.04.1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Belebung der wirtschaftlichen Beziehungen (DBA-VAE) wurde das Abkommen um 2 Jahre bis zum 09.08.2008 verlängert.

Gemäß Art. 30 DBA-VAE bleibt das DBA bis zum 31.12.2008 weiter anwendbar.

Entgegen der bisherigen Aussage im BMF-Schreiben vom 22.01.2009(BStBl. I S. 355,356) ist derzeit nicht damit zu rechnen, dass im Verhältnis zu den Vereinigten Arabischen Emiraten in Kürze ein neues Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet wird. Somit ist ab dem 01.01.2009 ein abkommensloser Zustand eingetreten mit der Folge, dass bei unbeschränkter Steuerpflicht Einkünfte aus den Vereinigten Arabischen Emiraten im Rahmen des Welteinkommensprinzips grundsätzlich der Besteuerung in Deutschland unterliegen.