Nach dem am 02.08.2007 in Kraft getretenen Protokoll vom 04.07.2006 zur Verlängerung des Abkommens vom 09.04.1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Belebung der wirtschaftlichen Beziehungen (
Gemäß Art.
Entgegen der bisherigen Aussage im BMF-Schreiben vom 22.01.2009(BStBl. I S. 355,356) ist derzeit nicht damit zu rechnen, dass im Verhältnis zu den Vereinigten Arabischen Emiraten in Kürze ein neues
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