In der Versorgungswirtschaft werden oftmals Kraftwerke von Leasing-Gesellschaften errichtet und an Versorgungsunternehmen vermietet oder verpachtet. Die Kraftwerke sind vollständig eingerichtet und betriebsfähig. Die zur laufenden Stromerzeugung erforderlichen Brennstoffe (Kohle, Öl, Gas, Brennelemente) werden jedoch vom Mieter/Pächter beschafft, der auch das Bedienungspersonal stellt. In gleicher Weise werden auch industrielle Großanlagen im Leasing-Verfahren vermietet oder verpachtet.
Es ist die Frage aufgeworfen worden, ob in diesen Fällen einzelne Wirtschaftsgüter oder Teilbetriebe vermietet/verpachtet werden. Ich bitte, dazu folgende Auffassung zu vertreten:
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