OFD Niedersachsen - Verfügung vom 18.06.2010
S 2254 - 52 - St 233/St 234

OFD Niedersachsen - Verfügung vom 18.06.2010 (S 2254 - 52 - St 233/St 234) - DRsp Nr. 2010/80388

OFD Niedersachsen, Verfügung vom 18.06.2010 - Aktenzeichen S 2254 - 52 - St 233/St 234

DRsp Nr. 2010/80388

Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen; Ergänzungen zum BMF-Schreiben vom 8. Oktober 2004 (BStBl 2004 I S. 933)

Zum o.g. BMF-Schreiben bemerke ich ergänzend:

Zur Beurteilung der Überschusserzielungsabsicht von Ferienwohnungen ist in der ersten Prüfungsstufe zwischen der ausschließlich fremd vermieteten und der (auch) selbst genutzten Ferienwohnung zu unterscheiden.

1. Ausschließliche Vermietung

a) Nachweisanforderungen

Wenn der Steuerpflichtige (Stpfl.) die folgenden Umstände vorträgt und glaubhaft macht, kann bei einer Entscheidung, ob es sich um eine ausschließlich fremd vermietete Ferienwohnung handelt, davon ausgegangen werden, dass der Stpfl. die Ferienwohnung tatsächlich nicht selbst genutzt bzw. unentgeltlich überlassen hat:

  • Der Stpfl. hat die Entscheidung über die Vermietung der Ferienwohnung einem ihm nicht nahe stehenden Vermittler (z. B. einem überregionalen Reiseveranstalter, Feriendienstorganisation, Kurverwaltung o. a.) übertragen und eine Eigennutzung vertraglich für das gesamte Jahr ausgeschlossen.