OFD Niedersachsen - Verfügung vom 21.01.2010
S 2150a - 71 - St 282

OFD Niedersachsen - Verfügung vom 21.01.2010 (S 2150a - 71 - St 282) - DRsp Nr. 2010/80195

OFD Niedersachsen, Verfügung vom 21.01.2010 - Aktenzeichen S 2150a - 71 - St 282

DRsp Nr. 2010/80195

Richtsätze für das Betriebseinkommen aus normaler landwirtschaftlicher Nutzung im Wirtschaftsjahr 2008/2009 für Niedersachsen

1. Klasseneinteilung

Die Klasseneinteilung richtet sich nach den Standarddeckungsbeiträgen (SDB) des jeweiligen Betriebes. Die zur Berechnung der SDB benötigten Grundlagen sowie ein Beispiel zur Berechnung können im Folgenden diesem Karteiblatt entnommen werde.

Da die zur Berechnung des SDB benötigten Angaben in Schätzungsfällen in der Regel nicht vorliegen, ist die Klasseneinordnung in diesen Fällen nach Aktenlage vorzunehmen. Bei einer Konkurrenzsituation zwischen verschiedenen Klassen ist der höhere Betrag maßgebend.

Futterbaubetriebe:

2/3 des gesamten Betriebs-SDB stammt aus den Betriebszweigen Milchkühe, Färsen, Rinder, Schafe

Veredlungsbetriebe:

2/3 des gesamten Betriebs-SDB stammt aus den Betriebszweigen Schweinehaltung, Geflügelhaltung, sonstige Veredelung

Ackerbaubetriebe:

2/3 des gesamten Betriebs-SDB stammt aus den Betriebszweigen Getreide, Raps, Eiweiß, Hackfrucht, Gemüse, Stilllegung

Verbundbetriebe:

o. g. Klassen nicht erfüllt, da SDB je Klasse < 2/3

Unter dem Bereich „Veranlagung_LuF_OFD” steht für die Richtsatzschätzung die Vorlage „Anlage ESt 13/06” zur Verfügung.

2. Betriebseinkommen je ha der maßgebenden LN in EUR

EUR
I. Futterbaubetriebe
a) Braunschweig 1.305
b) Hannover