OFD Nordrhein-Westfalen - Verfügung vom 27.08.2014
Kurzinfo ESt 33/2014

OFD Nordrhein-Westfalen - Verfügung vom 27.08.2014 (Kurzinfo ESt 33/2014) - DRsp Nr. 2014/80597

OFD Nordrhein-Westfalen, Verfügung vom 27.08.2014 - Aktenzeichen Kurzinfo ESt 33/2014

DRsp Nr. 2014/80597

Ertragsteuerliche Beurteilung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe mit Grundstücken in den Niederlanden; sog. Traktatländereien

Gehören zu einem grenznahen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb einer in einem der Vertragsstaaten ansässigen Person Grundstücke auf dem Gebiet des anderen Vertragsstaates (Belegenheitsstaat), so steht das Besteuerungsrecht hierfür nach Art. 4 DBA-NL grundsätzlich dem Belegenheitsstaat zu. Nach Art. 20 Abs. 2 DBA-NL sind diese Einkünfte - soweit sie auf das Traktatland entfallen - im Ansässigkeitsstaat steuerfrei zu stellen.

Zur Anwendung dieser Abkommensregelung wurde zwischen den Niederlanden und der Bundesrepublik Deutschland eine Verständigungsvereinbarung (BMF-Schreiben vom 30.11.2001, IV B 6-S 1301 Ndl.-70/01, EStG -Kartei NW DBA-Niederlande Nr. 9) getroffen, die die Aufteilung der Gewinne deutscher und niederländischer land- und forstwirtschaftlicher Betriebe mit Grundstücken im jeweils anderen Staat betrifft.

Die Verständigungsvereinbarung regelt das Verfahren zur Einkünfteaufteilung wie folgt:

  • Bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 13a EStG) wird der sich für den Gesamtbetrieb ergebende Gewinn nach dem Verhältnis der deutschen und niederländischen Flächen aufgeteilt.