Auf die Beschwerde der Klägerin wird die Streitwertfestsetzung im Beschluss des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - Berichterstatter der 7. Kammer - vom 17.02.2022 aufgehoben.
Die Sache wird an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen zur erneuten Festsetzung eines Streitwerts, sobald eine Entscheidung über den gesamten Streitgegenstand ergangen ist oder sich das Verfahren anderweitig erledigt hat.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
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