FG München, vom 02.12.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 889/04
Revisionsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung
BFH, Urteil vom 19.12.2006 - Aktenzeichen VII R 8/06
DRsp Nr. 2007/8697
Revisionsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung
1. Wird ein Wiedereinsetzungsantrag auf die Behauptung der fristgerechten Absendung eines beim Adressaten nicht eingegangenen Schriftsatzes gestützt, sind genaue Angaben dazu erforderlich, wann, in welcher Weise und von welcher Person der Schriftsatz zur Post gegeben wurde.2. Außerdem ist die Organisation der Fristenkontrolle nach Art und Umfang darzulegen.3. Sämtliche Angaben sind durch geeignete Beweismittel glaubhaft zu machen.