Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob für Fahrzeuge gebildete Investitionsabzugsbeträge nach § 7g des Einkommensteuergesetzes (EStG) rückgängig zu machen sind.
Die Kläger sind Eheleute, die für die Streitjahre zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der Kläger erzielte als Rechtsanwalt Einkünfte aus selbständiger Arbeit und ermittelte seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Für die Streitjahre bildete er folgende Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Abs. 1 EStG, die jeweils auf die geplante Anschaffung von PKW gerichtet waren:
2009 | 20.000 € |
2011 | 20.000 € |
2013 | 8.000 € |
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|