I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist Rechtsnachfolgerin der am 3. Februar 1998 verstorbenen A, die ihrerseits Rechtsnachfolgerin ihres 1995 verstorbenen Ehemanns war. Mit Bescheiden vom 20. März 1998 setzte der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) gegen die Klägerin in ihrer Eigenschaft als unmittelbare bzw. mittelbare Rechtsnachfolgerin der Eheleute Vermögensteuer auf den 1. Januar 1993 und 1995 in Höhe von 22 015 DM bzw. 31 560 DM fest. Dabei berücksichtigte das FA Steuererstattungsansprüche auf den 1. Januar 1993 in Höhe von 496 181 DM und auf den 1. Januar 1995 in Höhe von 981 022 DM. Den Steuererstattungsansprüchen lagen geänderte Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1989 bis 1994 zugrunde, die zwischen Oktober 1996 und Januar 1997 ergangen waren.
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