Streitig sind die steuerlichen Folgen der Veräußerung eines zuvor der Vermietung dienenden so genannten Mobilheims.
Der Kläger ist Rechtsanwalt und erzielte im Streitjahr hieraus Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Daneben erzielte er Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus der Vermietung eines so genannten Mobilheims. Bei diesem Mobilheim handelt es sich um ein Holzhaus mit einer Wohnfläche von 60 qm, das auf einer gemieteten Parzelle (200 qm) auf einem Campingplatz in ... steht.
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