Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 28.11.2019 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.847,41 Euro festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts (SG) Detmold ist nicht begründet.
Das SG hat den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs vom 25.7.2019 gegen den Bescheid vom 26.6.2019 zutreffend abgelehnt. Gleichermaßen ist auch eine aufschiebende Wirkung der vor dem SG Detmold (Az. S
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