FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 21.12.2016
1 K 1381/14
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3a; KStG § 8 Abs. 3 S. 2;

Unvereinbarkeit des Verzichts eines GmbH-Geschäftsführers auf unmittelbare Entlohnung; Zu vergütende Freizeit durch die Führung eines Arbeitszeitkontos mit dem Aufgabenbild eines Geschäftsführers

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.12.2016 - Aktenzeichen 1 K 1381/14

DRsp Nr. 2017/2490

Unvereinbarkeit des Verzichts eines GmbH-Geschäftsführers auf unmittelbare Entlohnung; Zu vergütende Freizeit durch die Führung eines Arbeitszeitkontos mit dem Aufgabenbild eines Geschäftsführers

Die Unvereinbarkeit eines Verzichts eines GmbH Geschäftsführers auf unmittelbare Entlohnung im Hinblick auf später zu vergütende Freizeit durch die Führung eines Arbeitszeitkontos mit dem Aufgabenbild eines Geschäftsführers erfasst auch die Fälle, in denen mehrere Gesellschafter Geschäftsführer für eine GmbH tätig sind und jedem von ihnen die eigenverantwortliche Leitung und Überwachung des gesamten Geschäftsbetriebs der Gesellschaft übertragen ist.

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen

III.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3a; KStG § 8 Abs. 3 S. 2;

Tatbestand

Streitig ist die steuerliche Behandlung von Rückstellungen für Arbeitszeitkonten im Rahmen eines Zeitwertkonten-Modells für Gesellschafter-Geschäftsführer.