Die Klage wird abgewiesen.
II.Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen
III.Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist die steuerliche Behandlung von Rückstellungen für Arbeitszeitkonten im Rahmen eines Zeitwertkonten-Modells für Gesellschafter-Geschäftsführer.
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