Die Verfassungsbeschwerde betrifft Beschlagnahmen bei einer Großbank wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung durch Kunden und der Beihilfe dazu durch Bedienstete der Bank.
Die Voraussetzungen für die Annahme der Verfassungsbeschwerde sind nicht erfüllt Sie wirft keine Fragen von grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung auf (§
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