Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 30.10.2020, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 18.138,43 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 18.795,92 € seit dem 31.07.2020 bis zum 19.10.2021 und aus 18.138,43 € seit dem 20.10.2021 zu zahlen Zug-um-Zug gegen Übereignung und Herausgabe des PKW ............................., FIN ........................................ .
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. III. IV. V.
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