Auf die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des 2. Zivilsenats - Familiensenat - des Oberlandesgerichts München vom 20. Juli 2023 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
A.
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