BGH - Beschluss vom 31.10.2024 (V ZR 264/23)
Der Wert des Gegenstands für die anwaltliche Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten der Klägerinnen im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren wird auf 437.446,80 € festgesetzt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. [...]