Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Lübeck
vom 29. März 2017 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten auch für das Berufungsverfahren.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert wird auf 22.546,28 EUR festgesetzt.
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