LSG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 06.07.2020 (L 5 SF 47/19 E)
Auf die Erinnerung des Klägers wird die Kostenrechnung vom 11. Februar 2019 geändert. Der Rechnungsbetrag auf 140,00 EUR festgesetzt. Im Übrigen wird die Erinnerung zurückgewiesen. Das Verfahren ist gebührenfrei. [...]