Der Einkommensteuerbescheid für 2014 vom 13. April 2016 wird in Höhe von 16.777,00 € von der Vollziehung ausgesetzt sowie insoweit die Vollziehung ab Fälligkeit mit der Maßgabe aufgehoben, dass bereits entstandene Säumniszuschläge entfallen.
Die Aussetzung der Vollziehung ist befristet bis zum rechtskräftigen Abschluss des unter dem Az.
Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.
I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die der Antragstellerin von den Gesellschaftern mit Vertrag vom 19. Dezember 2013 zum 1. Januar 2014 unentgeltlich übertragenen Anteile an einer GmbH, deren Arbeitnehmerin sie ist, als Arbeitslohn im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit zu versteuern sind, oder ob es sich bei der Übertragung vielmehr um einen der Schenkungsteuer unterliegenden Vorgang handelt.
Die Antragsteller sind verheiratet und wurden im Streitjahr zusammenveranlagt.
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