BFH - Urteil vom 19.12.2006
IX R 33/05
Normen:
AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 ; EigZulG § 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 1097
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 01.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 8294/00

Wirtschaftliches Eigentum durch Anbau an Wohnung

BFH, Urteil vom 19.12.2006 - Aktenzeichen IX R 33/05

DRsp Nr. 2007/6510

Wirtschaftliches Eigentum durch Anbau an Wohnung

1. Zum Begriff des wirtschaftlichen Eigentums nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO.2. Der schuldrechtlich wie der dinglich Nutzungsberechtigte hat i.d.R. kein wirtschaftliches Eigentum an dem ihm zur Nutzung überlassenen WG. Trägt aber der Nutzungsberechtigte statt des zivilrechtlichen Eigentümers die Kosten der Anschaffung oder Herstellung einer von ihm selbst genutzten Wohnung, ist er wirtschaftlicher Eigentümer, wenn ihm auf Dauer Substanz und Ertrag der Wohnung wirtschaftlich zustehen.3. Die Einräumung eines Nutzungsrechts für die Dauer von mindestens 50 Jahren an einer bereits seit 50 Jahren bestehenden Wohnung kann zu wirtschaftlichem Eigentum des Nutzungsberechtigten führen.

Normenkette:

AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 ; EigZulG § 2 ;

Gründe:

I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) beantragte Eigenheimzulage für den im Jahr 1999 fertiggestellten Anbau an das seit 1950 im Eigentum ihrer Großmutter stehende Wohnhaus, dessen Erdgeschoss diese und dessen Ober- und Dachgeschoss die Klägerin mit ihrer Familie bewohnte. Die von der Klägerin getragenen Herstellungskosten beliefen sich auf ca. 120 000 DM.