Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Streitwertbeschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 15. Oktober 2021 dahingehend geändert, dass der Streitwert auf 2.501,49 EUR festgesetzt wird.
2.Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
Hat in erster Instanz - wie hier - der Einzelrichter den Streitwert festgesetzt, entscheidet über die Beschwerde gegen diese Entscheidung im Senat der Berichterstatter als Einzelrichter gemäß § 68 Abs. 1 Satz 5 i. V. m. § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG.
Die mit dem Ziel der Erhöhung des Streitwerts erhobene Beschwerde der anwaltlichen Beschwerdeführerin ist zulässig (vgl. Beschluss vom 10. November 2021 -
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