Auf die Beschwerde des Antragstellers hin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gera vom 23. Oktober 2020 abgeändert und die aufschiebende Wirkung der Klage (
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten beider Rechtszüge.
Der Wert des Streitgegenstands wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 562.949,46 EUR festgesetzt.
I.
Der Antragsteller begehrt wörtlich die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen einen abgabenrechtlichen Haftungsbescheid.
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