OFD Rheinland - Verfügung vom 04.12.2009
S 2241a A - 1020 - St 113

OFD Rheinland - Verfügung vom 04.12.2009 (S 2241a A - 1020 - St 113) - DRsp Nr. 2011/80230

OFD Rheinland, Verfügung vom 04.12.2009 - Aktenzeichen S 2241a A - 1020 - St 113

DRsp Nr. 2011/80230

Ertragsteuerliche Behandlung von Darlehen, die eine Personengesellschaft ihren Gesellschaftern gewährt (aktivische Gesellschafterkonten)

Zur Behandlung von Darlehen einer Personengesellschaft an ihre Gesellschafter nehme ich wie folgt Stellung:

a) Abgrenzung zwischen Entnahme und Darlehen an den Gesellschafter

Ein Gesellschafter kann Mittel aus der Gesellschaft durch eine Entnahme zulasten seines Kapitalkontos oder auf schuldrechtlicher Basis, insbesondere durch Darlehensaufnahme, erlangen.

Eine Entnahme beeinflusst nicht die Höhe des Gesellschaftsgewinns, sondern über die Kapitalkontenverzinsung ggf. die Gewinnverteilung.