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04/2019 - Buchhaltung & Abschlüsse

Berechnung Schuldzinsenabzug

Der Betrieb des Mandanten hat für das Wirtschaftsjahr 01 mit einem Verlust von 100.000 € abgeschlossen. Er hat keine Entnahmen getätigt. Dem Betrieb wurden keine Einlagen zugeführt. Aus den vorangegangenen Wirtschaftsjahren stammt eine Unterentnahme von 10.000 €. Der kumulierte Entnahmenüberschuss des Vorjahres beträgt 75.000 € (Vorjahreswerte an kumulierte Entnahmen 350.000 € und an kumulierten Einlagen 275.000 €). Wie hoch ist die kumulierte Überentnahme?
04/2019 - Digitalisierung

Anlieferungsvereinbarung mit Mandanten

Welche Faktoren sollten unter anderem in einer Anlieferungsvereinbarung geschlossen werden
04/2019 - Umsatzsteuer

Notwendigen Angaben auf einer Rechnung

Was zählt (nach § 14 Abs. 4 UStG) zu den notwendigen Angaben einer Rechnung?
04/2019 - Kanzleimanagement

Wie erkenne ich Verwirrung beim Mandanten?

Wie erkenne ich Verwirrung beim Mandanten?