03/2020 - Lohnbuchhaltung
Der Arbeitgeber überlässt seiner Arbeitnehmerin ein (Elektro-) Fahrrad, das kein Kraftfahrzeug ist, zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Die unverbindliche Preisempfehlung ist 3.199,00 €. Das Fahrrad wurde erstmals zum 01.06.2019 in Betrieb genommen. Wie ist der Vorgang in der Lohnabrechnung zu behandeln?