07/2020 - Umsatzsteuer
Ihr Mandant vertreibt, installiert und wartet PV-Anlagen. Im April erwirbt er vom Hersteller (Konto 83250) eine Photovoltaikanlage, die im Wesentlichen dazu dient, die gewonnene Energie in das Stromnetz einzuspeisen und zu verkaufen. Für die Anschaffung und Errichtung der Photovoltaikanlage sind ihrem Mandanten Aufwendungen von insgesamt 25.000 € zuzüglich 19 % = 4.750 € Umsatzsteuer entstanden. Wie wird der Anschaffungsvorgang verbucht?