05/2024 - Umsatzsteuer
Das BMF hat mit Schreiben vom 27.02.2024 (Az. III C 2 - S 7282/19/10001 :002) zur Anwendung des § 14c UStG im Fall eines falschen Ausweises der Umsatzsteuer in einer für einen Endverbraucher bestimmten Rechnung Stellung genommen. Danach entsteht keine Steuerschuld nach § 14c Abs. 1 UStG, wenn eine Leistung an den Endverbraucher ausgeführt wird und in der Rechnung zu Unrecht Umsatzsteuer ausgewiesen wurde.