Autor: Baumgartner |
Hinsichtlich der Umsatzbesteuerung ist hier wie folgt zu differenzieren:
Ausgabe von Anteilen Eine Kapitalgesellschaft erbringt bei der Aufnahme eines Gesellschafters durch erstmalige Ausgabe von Anteilen (bei Aktiengesellschaften: Initial Public Offering, IPO) an diesen keinen steuerbaren Umsatz.1) Hinsichtlich des Vorsteuerabzugs eines Gesellschafters oder einer Vorgründungsgesellschaft in der Vorbereitungsphase einer Gesellschaftsgründung schloss sich das BMF mit Schreiben vom 12.04.20222) der Auffassung des BFH3) an, wonach dann ein Recht auf Vorsteuerabzug besteht, wenn es sich bei den bezogenen Lieferungen oder sonstigen Leistungen aus Sicht der (zukünftigen) Gesellschaft um einen Investitionsumsatz handelt und die Gesellschaft grundsätzlich ein Recht auf Vorsteuerabzug hat. Aufgrund zahlreicher verbleibender Unsicherheiten,4) insbesondere zur Frage eines "Verbrauchs" bezogener Leistungen, bleibt dennoch zu empfehlen, signifikante Investitionen erst nach Gründung der Gesellschaft durch diese selbst durchführen zu lassen.5) | |
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