21.2 Leistungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter

Autor: Baumgartner

21.2.1 Geschäftsführungsleistungen

21.2

Sowohl nach der BFH-Rechtsprechung als auch nach Auffassung der Finanzverwaltung können Geschäftsführungsleistungen eines GmbH-Geschäftsführers als selbständig i.S.d. § 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG zu beurteilen sein. Die Organstellung des GmbH-Geschäftsführers steht dem nicht entgegen.1) Vor allem wenn der Geschäftsführer gleichzeitig auch Gesellschafter der GmbH ist (sog. Gesellschafter-Geschäftsführer), kann die Entfaltung einer wirtschaftlichen Tätigkeit zweifelhaft werden: Fraglich ist dann, ob es sich bei der von der GmbH an den Geschäftsführer gezahlten Vergütung tatsächlich um ein umsatzsteuerbares Entgelt im Sinne eines Leistungsaustauschs handelt oder vielmehr um einen Gewinnanteil, der als "Gesellschafterbeitrag" nicht umsatzsteuerbar wäre.

21.3