28.8 Ergänzungsbilanz und Spiegelbildmethode

Autor: Bolk

28.8.1 Ursachen für Ergänzungsbilanzen und deren Einfluss auf den Bilanzposten Beteiligung

28.57

Ergänzungsbilanzen sind Bestandteil der Bilanzierung und Gewinnermittlung von Personengesellschaften. Ergänzungsbilanzen sind aufzustellen, wenn Korrekturwerte für Bilanzpositionen, die zum Gesellschaftsvermögen gehören, aufgrund abweichender Bewertung nach steuerrechtlichen Vorschriften auszuweisen sind, die nur einen oder mehrere Mitunternehmer betreffen.1) Ergänzungsbilanzen sind streng mitunternehmerbezogen aufzustellen, im Bilanzenzusammenhang fortzuführen und der Finanzbehörde nach § 5b Abs. 1 EStG für das jeweilige Wirtschaftsjahr elektronisch einzureichen. In besonderer Weise kommt dies in Betracht bei Sachverhalten, die von § 24 UmwStG erfasst werden,2) beim Gesellschafterwechsel gegen Entgelt und bei Inanspruchnahme personenbezogener Steuerbegünstigungen, etwa nach § 6b EStG.3)