Autoren: Mirbach/Wiesmann |
Der Geschäftsführer einer GmbH erzielt i.d.R. Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit i.S.d. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG,1) die grundsätzlich dem Lohnsteuerabzug unterliegen (§ 38 EStG). GmbH-Geschäftsführer können indes in Ausnahmefällen auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 Abs. 2 EStG) oder selbständiger Arbeit (§ 18 EStG) erzielen, wenn sie zugleich Gesellschafter sind und mindestens 50 % des Stammkapitals innehaben.2) Die Abgrenzung zwischen einer selbständigen und einer nichtselbständigen Tätigkeit ist anhand einer Vielzahl von Merkmalen (z.B. Arbeitszeiten, persönliche Abhängigkeiten und Weisungsgebundenheit; vgl. auch H 19.0 "Allgemeines" LStH 2015) nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen.3)
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