33.2 Handelsbilanzielle Änderungen

Autor: Scholz

33.3

Nach dem Shutdown hat der Gesetzgeber verschiedene Hilfsprogramme für die betroffenen Unternehmen erlassen. Diese Programme wurden sowohl von den Bundesländern als auch dem Bund aufgelegt, wobei die Bundesprogramme regelmäßig über die Fördergesellschaften oder -banken der Bundesländer ausgezahlt wurden und auch bei diesen beantragt werden mussten.

33.4

Wegen der Vielzahl der unterschiedlichen Programme in den einzelnen Bundesländern wird lediglich auf die bundeseinheitlichen Programme eingegangen, die Behandlung der über Landesprogramme ausgereichten Fördermittel ist regelmäßig entsprechend den Bundesfördermitteln vorzunehmen, so dass insoweit die geltenden Grundsätze weitgehend identisch übertragen werden können. Es werden die Förderprogramme, die bis zum Redaktionsschluss dieses Werks1) beantragt werden konnten, genannt. Soweit Fördermittel aus dem Wirtschaftsstabilitätsfonds gewährt werden, finden diese vorliegend keine Erwähnung. Der Bund hat im Wesentlichen folgende Förderprogramme im Zusammenhang mit Corona aufgelegt:

33.2.1 Soforthilfe

33.5

Die sogenannte Soforthilfe ist Ende Mai 2020 ausgelaufen. Dort konnten Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe Einmalzahlungen i.H.v. bis zu 15.000 € als Zuschuss zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz erhalten.

33.2.2 Überbrückungshilfe