Autor: Bolk |
In der Steuerbilanz dürfen weder aktive noch passive latente Steuern, die nach § 274 HGB in der Handelsbilanz auszuweisen sind, bilanziert werden. Es fehlt dem in der Handelsbilanz ausgewiesenen Bilanzposten der Charakter eines Wirtschaftsguts bzw. eines Schuldpostens, so dass die handelsrechtlich gebotene Bilanzposition nicht vom Maßgeblichkeitsgrundsatz erfasst wird (§ 5 Abs. 1 Satz 1 erster Halbsatz EStG).1) Folglich kommt auch eine Einbeziehung in die steuerliche Gewinnermittlung nicht in Betracht.
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