BFH - Urteil vom 30.03.1988 (II R 81/85)
I. Der A AG standen 1974 alle Anteile an der B-GmbH zu. Sie war außerdem an der C AG zu 100 % beteiligt, deren Gesamtrechtsnachfolgerin im Wege der Verschmelzung die Klägerin ist. Im Zuge einer Kapitalerhöhung brachte [...]