Autor: Hüls |
Da es in der Praxis immer wieder zur fehlerhaften Nichterfassung von Einlagen im steuerlichen Einlagekonto kommt, eine Korrektur im Fehlerjahr nach verfahrensrechtlichen Vorschriften regelmäßig ausscheidet (siehe hierzu Rdnr. 12.55) und eine Nachholung der Einlage im Folgejahr an der Bindungswirkung des vorhergehenden Feststellungsbescheids nach § 27 Abs. 2 Satz 2 KStG scheitert, drängt sich die Frage nach Gestaltungsalternativen auf. Im Schrifttum werden hierbei insbesondere eine "Kapitalerhöhung (aus Gesellschaftsmitteln) mit anschließender Kapitalherabsetzung" und der "Erwerb und die (anschließende) Veräußerung eigener Anteile" als Gestaltungsalternativen vorgeschlagen.
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