KöMoG

Das Gesetzgebungsverfahren des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) wurde im Eiltempo vorangetrieben, sodass die Neuregelungen bereits zum 01.01.2022 in Kraft treten. Das KöMoG regelt u.a. die Option zur Körperschaftsbesteuerung für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften. In diesem Merkblatt erfahren Ihre Mandanten, was sie zu diesem Optionsmodell wissen müssen und wie sie es in der Praxis umsetzen können!