3.2 Sonderbetriebsvermögen I

Autor: Bolk

3.2.1 Notwendiges Sonderbetriebsvermögen I

3.25

Selbständige Wirtschaftsgüter, die dem Mitunternehmer einer Personengesellschaft als juristischem oder wirtschaftlichem Eigentümer zuzurechnen sind (§ 39 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 AO) und die der Personengesellschaft dienen, indem sie unmittelbar für deren betriebliche Zwecke genutzt werden, gehören zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen I. Rechtsgrundlage dafür ist § 4 Abs. 1 i.V.m. § 5 EStG und nicht § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG.1) Daher gehört ein Wirtschaftsgut auch dann zum Sonderbetriebsvermögen, wenn die Überlassung an die Personengesellschaft unentgeltlich erfolgt, also keine Vergütungen i.S.d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 zweiter Halbsatz EStG vereinbart worden sind (zum Nießbrauch siehe Rdnr. 14.271  ff.). Voraussetzung für die Zuordnung ist allerdings die selbständige Bewertbarkeit des Wirtschaftsguts. Dazu können auch dingliche oder obligatorische Nutzungsrechte gehören, nicht jedoch bloße Nutzungsvorteile oder z.B. die Kassenarztzulassung im Rahmen einer Berufsausübungsgemeinschaft.2)

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