| Autor: Bolk |
Selbständige Wirtschaftsgüter, die dem Mitunternehmer einer Personengesellschaft als juristischem oder wirtschaftlichem Eigentümer zuzurechnen sind (§ 39 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 AO) und die der Personengesellschaft dienen, indem sie unmittelbar für deren betriebliche Zwecke genutzt werden, gehören zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen I. Rechtsgrundlage dafür ist § 4 Abs. 1 i.V.m. §
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