Autoren: Mettler/Özdemir |
Die Mandanten sind Eheleute, die mit ihrem Kleinkind eine Dreizimmerwohnung derzeit zur Miete bewohnen. Sie haben ein vermietetes Reihenhaus mit fünf Zimmern und einer Wohnfläche von 120 qm gekauft. Im Reihenhaus wohnt ein 50-jähriger Single zur Miete. Die Mandanten möchten wissen, ob dieses Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs wirksam gekündigt werden kann. Im Grundbuch wurden die Mandanten als Eigentümer bereits eingetragen.
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