Autoren: Mettler/Özdemir |
Ein Mandant hat verschiedene Mietinteressenten und möchte über diese so viele Informationen wie möglich erhalten. Er fragt, welche Auskünfte er beanspruchen darf.
Häufig wird auf Vermieterseite ein erhebliches Interesse daran bestehen, sich vorab über die wirtschaftlichen Verhältnisse des potentiellen Mieters zu informieren. Insbesondere in Regionen mit erhöhter Wohnraumnachfrage hat sich die Verwendung von Selbstauskunftsfragebögen1a als Entscheidungshilfe für den Vermieter bei der Vorauswahl des künftigen Vertragspartners eingebürgert. Beim Fragerecht des Vermieters ist zwischen zulässigen und unzulässigen Fragen zu unterscheiden. Auf zulässige Fragen hat der Mieter wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen. Verstößt er gegen diese Pflicht, so kann dies die Anfechtbarkeit des Mietvertrags wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) oder die fristlose Kündigung der Vertragsbeziehung begründen. Bei unzulässigen Fragen besteht hingegen keine Wahrheitspflicht.
Beispiele für zulässige Fragen
|
Testen Sie "Rechtsfragen in der Steuerberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|