Autoren: Mettler/Özdemir |
Ein Mandant hat an einen Mieter eine Wohnung vermietet und mit einem weiteren Mieter ein Gewerberaummietverhältnis begründet. Aufgrund der aufgetretenen Corona-Pandemie möchte der Mandant wissen, ob die Mieter dazu berechtigt sind, die Miete zu reduzieren oder Zahlungen einzustellen.
Um die Folgen der Corona-Pandemie abzumildern, hatte der Bundesrat am 27.03.2020 das am 25.03.2020 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht verabschiedet. Die gesetzlichen Regelungen sahen dabei u.a. auch Sonderregelungen für Miet- und Pachtverhältnisse sowie im gewerblichen als auch im privaten Bereich vor.
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