10.24 Der Vermieter und die Energiewende - Heizungsaustausch zwingend?

Autoren: Mettler/Özdemir

10.24.1 Beratungssituation

Ihr Mandant ist Eigentümer eines vermieteten Mehrfamilienhauses, das mit einer älteren Gasheizung betrieben wird. Durch die Diskussion über das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) aufgeschreckt, möchte er wissen, ob er die Heizung umgehend austauschen muss.

10.24.2 Rechtliche Einordnung

Allgemein

Ziel des Klimaschutzgesetzes in Deutschland ist es, bis 2045 treibhausgasneutral zu werden. Die Wärmewende im Gebäudesektor spielt dabei eine entscheidende Rolle. Der Bundestag hat daher am 08.09.2023 die umstrittene Novelle zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet, um die Klimawende bis 2045 voranzubringen.

Erreicht werden soll dies dadurch, dass mindestens 65 % der Wärme in Gebäuden durch erneuerbare Energien erzeugt wird. Betroffen sind nicht nur Neubaugebäude, in denen neue Heizungen eingebaut werden sollen. Auch Eigentümer von Bestandsimmobilien sind bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zur Modernisierung ihrer Heizungsanlagen verpflichtet.

Die neuen gesetzlichen Vorgaben des GEG - auch als "Heizungsgesetz" bekannt - sind zum 01.01.2024 in Kraft getreten und haben auch für Vermieter und Mieter weitreichende Bedeutung.

Übergangsfristen bis zur kommunalen Wärmeplanung