| Autoren: Mettler/Özdemir |
Ein Mandant berichtet, dass er einem früheren Freund (F) eine Wohnung überlassen hat, für die dieser nichts bezahlen müsse. Es sei lediglich vereinbart, dass der Freund Hausmeistertätigkeiten im Objekt als Gegenleistung zu verrichten hat. Da der Mandant inzwischen einen Mietinteressenten hat, der die Wohnung für eine horrende Monatsmiete anmieten möchte, verlangt er die sofortige Räumung der Wohnung durch F. Mit Erfolg?
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