9.1 Die Nacherfüllung: Die defekte Kaffeemaschine 9.2 Die gescheiterte Nacherfüllung 9.3 Schadenersatz: Die überschwemmte Wohnung 9.4 Die Garantie: Die defekte Festplatte 9.5 Der Verbrauchsgüterkauf: Der (auch) betrieblich genutzte Pkw 9.6 Werkvertrag - Was ist das? 9.7 Das mangelhafte Werk 9.8 Die gescheiterte Abnahme 9.9 Die Selbstvornahme: Das kann ich alles besser 9.10 Ersatz von Aus- und Einbaukosten sowie mangelhaften Materials bei der Leistungskette - das Damoklesschwert des kleinen Handwerkers 9.11 Fiktive Abnahme bei wesentlichen Mängeln - vermeintliche Hintertür für den Handwerker 9.12 Verweigerte Abnahme - Möglichkeiten des Auftragnehmers zur erleichterten Zustandsfeststellung 9.13 Abschlagszahlungen nach dem tatsächlichen Vertragswert - bessere oder einfachere Liquidität? 9.14 Neuer Vertragstyp BGB-Bauvertrag - sinnvolle Alternative zur VOB/B 9.15 Anordnungsrecht des Auftraggebers/Bestellers - Segen oder Fluch des Auftragnehmers? 9.16 Vergütungsanpassung bei Anordnungsrecht des Auftraggebers - Guter Preis bleibt guter Preis und schlechter Preis bleibt schlechter Preis 9.17 Einstweilige Verfügung - erleichterte Durchsetzung des zusätzlichen Vergütungsanspruchs? 9.18 Der Verbraucherbauvertrag - um was für einen Vertragstyp handelt es sich hierbei und wann liegt er vor? 9.19 Der Verbraucherbauvertrag - welche besonderen Schutzvorschriften und Hinweispflichten sind zu beachten? 9.20 Die neue HOAI 9.21 Verträge über digitale Produkte: Der gepflegte Rasen

9.19 Der Verbraucherbauvertrag - welche besonderen Schutzvorschriften und Hinweispflichten sind zu beachten?

Autor: Becker

9.19.1 Beratungssituation

Im Zuge der Beratungssituation zu Kapitel 9.18. hat sich herausgestellt, dass Ihr Mandant überwiegend Leistungen anbietet, die unter den neuen Verbraucherbauvertrag zu subsumieren sind. Der Mandant bittet daher weiter und erneut um Beratung, was dies für ihn bedeute und welche Besonderheiten er beachten müsse.

9.19.2 Rechtliche Einordnung

Fallen die durch den Bauunternehmer/Auftragnehmer angebotenen Leistungen in den Schutzbereich des Verbraucherbauvertrags, sind zum Schutz des Verbrauchers einige wichtige ergänzende Vorschriften einzuhalten.

Baubeschreibung

Der Verbraucher muss vor und während der Ausführung umfassend schriftlich informiert werden. Der Bauunternehmer muss eine detaillierte Baubeschreibung des angebotenen Werks erstellen und in Textform überreichen (Verweis auf Art. 249 § 2 EGBGB).

§ 650k BGB

Der Unternehmer hat den Verbraucher über die sich aus Art. 249 des Einführungsgesetzes zum bürgerlichen Gesetzbuche ergebenden Einzelheiten in der dort vorher gesehenen Form zu unterrichten, es sei denn, der Verbraucher oder ein von ihm Beauftragter macht die wesentlichen Planungsvorgaben.