Autoren: Klinkner/Fußangel/Janzen/Rätsch/Wagener |
Stiftungen mit geringer Vermögensausstattung haben in aller Regel ein Organ, den Vorstand. Dieser wird aus historischen Gründen gelegentlich auch "Direktorium", "Kuratorium" oder "Verwaltungsrat" genannt. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so sollte die Stiftungssatzung eindeutig regeln, wer die Stiftung als Vorstand i.S.d.
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